| Hier ein möglicher Anforderungskatalog an ein SAP R/3 Berechtigungswesen. Wir hoffen, dass dieser Anforderungskatalog Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit ein wenig weiterhelfen wird. Oft erweist sich die Arbeit an einem Konzept oder einer Erweiterung für sinnvolle firmenspezifische SAP R/3 Berechtigungszugriffe gepaart mit Gesetzen und gesetzesähnlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des betriebswirtschaftlichen Aspektes als "die Quadratur des Kreises". Die Quadratur des Kreises ist das SAP R/3 Berechtigungswesen! Das ZIEL: Das SAP R/3 Berechtigungswesen muss den Gesetzen und gesetzesähnlichen Anforderungen genügen sowie die firmenspezifischen Risiken abdecken. Das ist das Ziel, welches es zu erreichen gilt. Wird dieses Ziel nicht erreicht, waren alle Anstrengungen vergebens, Geld und Zeit unnütz vergeudet. Gesetze und gesetzesähnliche Vorschriften: Es gibt im Prinzip zwei Sourcen die uns vorgeben, wie die Daten im SAP R/3 zu schützen sind:
GoB, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, IAS und / oder US-GAAP sind nicht identisch.
HGB, Handelsgesetzbuch KonTraG, Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen AO, Abgabenordnung KIS/IKS, Internes Kontrollsystem, Teil der GoBs BDSG, Bundesdatenschutzgesetz BetrVG, Betriebsverfassungsgesetz - daraus entstandene Betriebsvereinbarungen, BAG, Bundesarbeitsgericht - daraus entstandene Urteile SOX, Sarbanes Oxley Act AktG, Aktiengesetz StGB, Strafgesetzbuch usw. Intern zu schützende Daten: Aus den gesetzlichen und firmenspezifischen Anforderungen lässt sich der Personenkreis / die Personengruppen ableiten, die an einem SAP R/3 Berechtigungswesen aus unserer Sicht Interesse haben: Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer verantwortlich ist, wer haftet, wer wird in Regress genommen, wenn Daten aus dem SAP R/3 durch Vorsatz oder Unwissenheit manipuliert oder unberechtigt weitergegeben werden? Kann in solch einem Zusammenhang der Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, reduziert sich das persönliche Risiko jeder betroffenen Person schon deutlich. Das SAP R/3 kann je nach Release z. B. mit über 100.000 Transaktionen, über 2.000 Objekten und den damit verbundenen Feldern und Feldwerten aufwarten. Die Berechtigungselemente der Rollen können sich in einem System mit 2.500 Usern leicht auf 2,5 Millionen einzelne Werte / Attribute addieren. Dies stellt ein massives Massenproblem dar. Mit den unterschiedlichsten Interessen der betroffenen Personengruppe gepaart mit den Gesetzen und firmenspezifischen Anforderungen, tritt unmittelbar auch ein Wissensproblem ein. Als Sahnehäubchen ist das Berechtigungswesen auch unter den betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Hier beginnt nun die Quadratur des Kreises im SAP R/3 Berechtigungswesen! Folgende Anforderungen können nun von den einzelnen Personengruppen an ein SAP R/3 Berechtigungswesen gestellt werden. Viele der folgenden Punkte, z. B. geringe Prüfaufwände, sind immer aus der Sicht der betroffenen Persongruppe auch mehrfach zu betrachten. 1. Gesetze und gesetzesähnliche Vorschriften 2. Betriebswirtschaftlich 3. SAP R/3 spezifisch Allgemein Systemtechnisch Freigabe 4. Prüfen 5. Berechtigungsaudit Technische Anforderungen an den Audit
Auf Grund der vielen Transaktionen im SAP R/3, der vielen Objekte, Felder und Feldwerte, den gesetzlichen und firmenspezifischen Anforderungen kann die Überprüfung nur automatisiert, standardisiert durchgeführt werden. Jeder andere Versuch einer Prüfung würde an der Masse der Daten und deren logischen Abhängigkeiten, sowie an der zur Verfügung stehenden Zeit und damit verbundenen Geldressourcen scheitern. Um automatisiert und standardisiert prüfen zu können, muss das Berechtigungswesen selbst Standards aufweisen. Dies beginnt bei den standardisierten Namenskonventionen für den Rollenkey und die Rollenbezeichnung. Werden diese Namenskonventionen nicht eingehalten, ist eine spätere automatisierte Prüfung so gut wie ausgeschlossen. Alle Rollen müssen in ihrem Aufbau und ihrer Zuweisung einer bestimmten Konvention entsprechen. Trifft dies nicht zu, so ist eine spätere automatisierte Prüfung so gut wie unmöglich. Am Ende der Kette steht dann der User mit seinen Rechten, transparent und nachvollziehbar für jeden Dritten. Welche Rollen wurden dem User wann und durch wen zugewiesen? Welche Transaktionen, Objekte, Felder und Feldwerte hat er? Wie steht der einzelne User zu den vorher definierten Verstößen im Widerspruch? |